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28.11.2007

Von: RA v. Hopffgarten

Beamtenklausel

Unter www.beamtenklausel.de bietet JURACITY künftig alles was Recht ist zum Thema Beamtenklausel an. Beamte , die eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen oder Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung beantragen wollen, finden auf der Seite Hinweise, Rechtsinformationen und Besprechungen jüngerer und aktueller Rechtsprechung zum Thema.

Über die Beamtenklausel in einem Berufsunfähigkeitsversicherungsvertrag wird die Dienstunfähigkeit im beamtenrechtlichen Sinn mit dem Fall des Eintritts der Berufsunfähigkeit im versicherungsrechtlichen Sinn gleichgestellt. Da es sich bei beiden Begriffen um selbständige Rechtsbegriffe handelt, besteht ohne die Vereinbarung einer sog. Beamtenklausel im Versicherungsvertrag für den Beamten sonst das Risiko, daß er zwar durchaus als dienstunfähig gelten und bei entsprechenden Versorgungseinbußen vorzeitig in den Ruhestand versetzt werden kann, gleichwohl versicherungsvertragsgemäß aber keine Berufsunfähigkeit z.B. nach Maßgabe der Bestimmungen der gesetzlichen Rentenversicherung vorliegt und kein Anspruch auf Leistungen aus der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung besteht.

www.beamtenklausel.de will Risiken aufzeigen und eine Hilfestellung beim rechtsicheren Umgang mit der Materie bieten.

Christian von Hopffgarten

Rechtsanwalt & Fachanwalt

für Arbeitsrecht

Rechtsanwälte Felser

www.beamtenklausel.de


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